Sachverhalt
Die Stadt Schaffhausen und die (ehemalige) Gemeinde Hemmental haben sich auf den 1. Januar 2009 zusammengeschlossen. Vor der Fusion war Hemmental der Prämienregion 2 zugeordnet. Nach Berücksichtigung der neuen politischen Situation teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Ortschaft ab 1. Januar 2011 der Prämienregion 1 (teuerster Tarif) zu und bestätigte dies mit Feststellungsverfügung vom 27. Dezember 2011. Die Stadt Schaffhausen erhob Beschwerde gegen diese Zuordnung.Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es führt aus, dass die Versicherer in erster Linie Adressaten der vom BAG festgelegten Prämienregionen sind. Ein Einbezug der einzelnen Kantone und Regionen hinsichtlich deren Einteilung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Kompetenz zur Festlegung der Prämienregionen liegt ausschliesslich beim BAG. Erst im Rahmen der konkreten Prämiengestaltung durch die Versicherer werden (allein) die Kantone angehört.
Unabhängig von der Frage nach der (Allgemein-)Verfügungsqualität der vom BAG festgelegten Prämienregionen kommt der Beschwerdeführerin bei der Regioneneinteilung keine Rolle zu. Gemäss der klaren gesetzlichen Konzeption sind ausschliesslich die Kantone ermächtigt, zu den für ihre Bevölkerung vorgesehenen…