Art. 30 VwVG

1 Die Behörde hört die Parteien an, bevor sie verfügt.
2 Sie braucht die Parteien nicht anzuhören vor:
  1. a. Zwischenverfügungen, die nicht selbständig durch Beschwerde anfechtbar sind;
  2. b. Verfügungen, die durch Einsprache anfechtbar sind;
  3. c. Verfügungen, in denen die Behörde den Begehren der Parteien voll entspricht;
  4. d. Vollstreckungsverfügungen;
  5. e. anderen Verfügungen in einem erstinstanzlichen Verfahren, wenn Gefahr im Verzuge ist, den Parteien die Beschwerde gegen die Verfügung zusteht und ihnen keine andere Bestimmung des Bundesrechts einen Anspruch auf vorgängige Anhörung gewährleistet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfahrensrechtliche Ansprüche (rechtliches Gehör) der Leistungserbringer bei auf unbestimmt gehaltenen Rechtsgrundlagen beruhenden Entscheiden. - Stützt sich eine Verfügung oder ein Entscheid auf einen - zulässigerweis…
    · 21.12.2001 · 110 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Amtshilfe in Steuersachen; Frist zur Stellungnahme zu einem Verfügungsentwurf über die Gewährung um Steueramtshilfe; Zulässigkeit eines Ersuchens in Bezug auf Personen, die beanspruchen, in einem Drittstaat steuerrechtl…
    · 05.04.2016 · 61 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 04.09.1995 · 59 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 29 Abs. 2 BV: Sachverhaltsabklärung und Wahrung des rechtlichen Gehörs im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren
    · 30.06.2006 · 47 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aus einer solchen Verbindung kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, die Risikoselektion werde durch zielgerichtete Risikoverteilung in einer mit dem Prinzip der Solidarität unter den Versicherten unvereinbaren Weise…
    · 26.07.2002 · 32 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 12 ATSV: Einfaches und rasches verwaltungsinternes Verfügungs- und Einspracheverfahren
    · 23.09.2005 · 31 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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