Sachverhalt

Die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) hat gegen die Gemeinde Linthal Klage erhoben, um feststellen zu lassen, dass der Muttensee Teil ihres Eigentums, der Limmernalp, ist. Die kantonalen Gerichte haben diesen Antrag abgelehnt, da der Muttensee sich auf unkultivierten Gemeindeländern befindet, die nach kantonalem Recht der Gemeinde gehören. Die SAK hat Beschwerde beim BGE erhoben.

Erwägungen

Der BGE weist die Beschwerde ab. Er erachtet, dass die Entscheidung der kantonalen Instanzen zur rechtlichen Qualifizierung der Ländereien um den Muttensee vor Inkrafttreten des ZGB dem kantonalen Recht unterliegt und daher nicht in Frage gestellt werden kann. Die SAK kann sich auch nicht auf eine stillschweigende Anerkennung der Grenzen der Limmernalp durch die Gemeinden, insbesondere durch die Verträge von 1921 und…