Art. 657 ZGB
Übertragung
1 Der Vertrag auf Eigentumsübertragung bedarf zu seiner Verbindlichkeit der öffentlichen Beurkundung.
2 Die Verfügung von Todes wegen und der Ehevertrag bedürfen der im Erbrecht und im ehelichen Güterrecht vorgeschriebenen Formen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Haftung eines freierwerbenden Notars für den durch fehlerhafte Beurkundung eines Grundstückskaufs verursachten Schaden. 1. Die Vorschriften über den Auftrag (Art. 398 OR) sind nicht anwendbar8 Zitierungen
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2Grundstückkauf, Art. 216 OR, 657 ZGB; Art. 2 ZGB8 Zitierungen
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3Berufung; Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44 OG)7 Zitierungen
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4Grundstückkauf, rechtsmissbräuchliche Anrufung eines Formmangels; Art. 216 OR, Art. 2 ZGB6 Zitierungen
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5BGE 68_II_2296 Zitierungen01.01.1942 · 6 Zitierungen
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6Öffentliche Beurkundung, Stellvertretung. 1. Art. 68 Abs. 1 lit. a OG5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen18.05.2006 · 4 Zitierungen
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2 Zitierungen30.06.2006 · 2 Zitierungen
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Ergänzungsleistungen AHV1 ZitierungenVSBES.2023.21· 04.01.2023 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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