Art. 657 ZGB

Übertragung

1 Der Vertrag auf Eigentumsübertragung bedarf zu seiner Verbindlichkeit der öffentlichen Beurkundung.
2 Die Verfügung von Todes wegen und der Ehevertrag bedürfen der im Erbrecht und im ehelichen Güterrecht vorgeschriebenen Formen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Haftung eines freierwerbenden Notars für den durch fehlerhafte Beurkundung eines Grundstückskaufs verursachten Schaden. 1. Die Vorschriften über den Auftrag (Art. 398 OR) sind nicht anwendbar
    · 06.10.1964 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Grundstückkauf, Art. 216 OR, 657 ZGB; Art. 2 ZGB
    · 17.03.1964 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Berufung; Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44 OG)
    · 25.03.1986 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Grundstückkauf, rechtsmissbräuchliche Anrufung eines Formmangels; Art. 216 OR, Art. 2 ZGB
    · 14.03.1978 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 68_II_229
    01.01.1942 · 6 Zitierungen
  6. 6
    Öffentliche Beurkundung, Stellvertretung. 1. Art. 68 Abs. 1 lit. a OG
    · 29.05.1973 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 18.05.2006 · 4 Zitierungen
  • 30.06.2006 · 2 Zitierungen
  • Ergänzungsleistungen AHV
    VSBES.2023.21
    · 04.01.2023 · 1 Zitierungen

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