Sachverhalt

Die NML Capital Ltd. und EM Limited erwirkten beim Arrestrichter Basel-Stadt Arrestbefehle gegen die Republik Argentinien, um Forderungen aus US-Gerichtsurteilen gegen Argentinien zu vollstrecken. Als Arrestgegenstände wurden Guthaben und Vermögenswerte der Republik Argentinien bei der BIZ in Basel bezeichnet. Die BIZ wies darauf hin, dass sie als internationale Organisation in der Schweiz Immunität gegen Vollstreckungsmassnahmen geniesse. Die kantonale Aufsichtsbehörde erklärte die Arrestbefehle für nichtig, da die BIZ ohne ihre ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht mit Arrest belegt werden könne.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Aufsichtsbehörde. Nach dem Sitzabkommen zwischen der Schweiz und der BIZ geniesst die BIZ Gerichts- und Vollstreckungsimmunität. Die der BIZ anvertrauten Vermögenswerte und Guthaben, insbesondere jene der argentinischen Zentralbank, können ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der BIZ nicht mit Arrest belegt werden. Die…