Art. 191c BV
Richterliche Unabhängigkeit
Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien9 Zitierungen
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2Ablehnung der Mitglieder einer Strafkammer des Obergerichts im Berufungsverfahren9 Zitierungen
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3Kantonale Zuständigkeitsordnung zum Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), Art. 49 Abs. 1 BV6 Zitierungen
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4Eintretensvoraussetzung des Erfordernisses eines oberen Gerichts als unmittelbare kantonale Vorinstanz des Bundesgerichts (hier im Zusammenhang mit einer ausländerrechtlichen Administrativhaft)5 Zitierungen
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5Anforderungen an die Vorinstanzen des Bundesgerichts im Bereich der Justizverwaltung1 Zitierungen
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6Verfahren für die Wahl von Solothurner Amtsgerichtspräsidenten1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Strafverfahren; Verlängerung der Haftbeschränkungen3 Zitierungen
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3 Zitierungen
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AB.2024.000012 Zitierungen21.05.2024 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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