Art. 191c BV

Richterliche Unabhängigkeit

Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien
    · 09.09.2022 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ablehnung der Mitglieder einer Strafkammer des Obergerichts im Berufungsverfahren
    · 04.05.2011 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kantonale Zuständigkeitsordnung zum Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), Art. 49 Abs. 1 BV
    · 31.03.2008 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Eintretensvoraussetzung des Erfordernisses eines oberen Gerichts als unmittelbare kantonale Vorinstanz des Bundesgerichts (hier im Zusammenhang mit einer ausländerrechtlichen Administrativhaft)
    · 05.02.2009 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anforderungen an die Vorinstanzen des Bundesgerichts im Bereich der Justizverwaltung
    · 22.08.2024 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verfahren für die Wahl von Solothurner Amtsgerichtspräsidenten
    · 30.03.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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