Sachverhalt

In dieser Angelegenheit haben die kantonalen Gerichte den Beklagten verurteilt, einen monatlichen Beitrag von 250 Franken für den Unterhalt des Kindes zu zahlen, wobei eine Indexierungsklausel für diesen Betrag entsprechend der Veränderung des Schweizerischen Verbraucherpreisindexes vorgesehen wurde. Der Beklagte hat die Gültigkeit dieser Indexierungsklausel angefochten und argumentiert, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts diese für rechtswidrig erklärt habe.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Auffassung, dass die Indexierung der Unterhaltsbeiträge für eheliche oder nichteheliche Kinder (Art. 156 Abs. 2 und 319 ZGB) grundsätzlich zulässig ist, im Gegensatz zu seiner früheren Rechtsprechung zur Indexierung der Unterhaltsbeiträge für geschiedene Ehegatten. In der Tat erlauben die Art. 157 und 320 ZGB nicht nur die Herabsetzung, sondern auch die Erhöhung der Unterhaltsbeiträge für Kinder im Falle von Umstandsänderungen, und das Rechtsverhältnis, das diese Verpflichtung begründet, besteht während der gesamten Dauer des Unterhalts fort.

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die Indexierung die Komplikationen und Kosten vermeidet, die mit wiederholten Anträgen auf Änderung der Beiträge verbunden sind, wenn die Lebenshaltungskosten stark ansteigen. Darüber hinaus stellt der Schweizerische Verbraucherpreisindex in der Regel einen guten Indikator sowohl für die Bedürfnisse des Kindes als auch für die Mittel des Schuldners dar, da Letzterer in den meisten Fällen von einer Anpassung seines…