Art. 151 ZGB

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abänderung des Scheidungsurteils; Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente (Art. 151 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 ZGB)
    · 06.06.1991 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    - Bedeutung einer unüberwindbaren wesentlichen Einbusse in der Lebenshaltung trotz tatsächlich wiedererlangter oder zumutbarer wirtschaftlicher Selbständigkeit des anspruchsberechtigten Ehegatten; - Bedeutung des Scheid…
    · 02.03.1989 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente wegen verbesserter wirtschaftlicher Verhältnisse (Art. 151 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 ZGB). 1. Die Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente im Sinne von Art. 151 Abs. 1 ZGB wegen…
    · 31.10.1991 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Die Indexierung von Renten für geschiedene Ehegatten nach Art. 152 und Art. 151 Abs. 1 ZGB, soweit sie Ersatz für den verlorenen ehelichen Unterhaltsanspruch darstellen, durch den Richter ist grundsätzlich zulässig (Änd…
    · 11.07.1974 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Ehescheidung
    · 10.06.1954 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 71_II_7
    25.01.1945 · 14 Zitierungen

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