Sachverhalt
In einem Artikel der Sonntagszeitung vom 22. Mai 1994 wurde dem Arzt Martin Gottlieb Kraska vorgeworfen, eine Patientin (Maya Z.) in eine psychiatrische Klinik eingewiesen zu haben, ohne sie zuvor persönlich untersucht zu haben. Kraska erhob Klage gegen die Ringier AG und den Journalisten Y. wegen Persönlichkeitsverletzung und beantragte die Feststellung dieser Verletzung sowie die Veröffentlichung des Urteils in der Sonntagszeitung. Das Bezirksgericht Zürich wies den Antrag ab. In der Berufung wies auch das Kantonsgericht Zürich den Antrag auf Feststellung und Veröffentlichung ab. Kraska erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht gab der Beschwerde teilweise statt: a) Es stellte fest, dass der Artikel vom 22. Mai 1994 eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung von Kraska darstellte, insofern er ihn fälschlicherweise als einen Arzt darstellte, der eine Patientin, die er nicht kannte, aus unzureichenden medizinischen Gründen hatte einweisen…