Art. 4 ZGB

Gerichtliches Ermessen

Wo das Gesetz das Gericht auf sein Ermessen oder auf die Würdigung der Umstände oder auf wichtige Gründe verweist, hat es seine Entscheidung nach Recht und Billigkeit zu treffen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verwandtenunterstützung und Sozialhilfe
    · 22.12.2005 · 151 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Nachehelicher Unterhalt
    · 05.09.2008 · 89 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Haftung des Motorfahrzeughalters
    · 04.02.1997 · 74 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin
    · 17.01.2017 · 49 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 04.06.1996 · 49 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Nachehelicher Unterhalt, Berücksichtigung eines vorehelichen Konkubinates
    · 03.11.2008 · 47 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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