Art. 27 StGB
Persönliche Verhältnisse
Besondere persönliche Verhältnisse, Eigenschaften und Umstände, welche die Strafbarkeit erhöhen, vermindern oder ausschliessen, werden bei dem Täter oder Teilnehmer berücksichtigt, bei dem sie vorliegen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch gewerbsmässigen Handel13 Zitierungen
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2Üble Nachrede, achtungswerte Beweggründe, Mediendelikt, Zivilansprüche, Genugtuung6 Zitierungen
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35 Zitierungen
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4Er schliesst auch Kommentare und Kritiken ein, deckt aber jene Äusserungen nicht, die aus anderen Quellen als der öffentlichen Debatte stammen5 Zitierungen
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5BGE 74_IV_1295 Zitierungen24.09.1948 · 5 Zitierungen
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6BGE 73_IV_124 Zitierungen28.03.1947 · 4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Strafzumessung (mehrfache Gehilfenschaft zu Diebstahl etc.)14 Zitierungen
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Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz11 Zitierungen
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10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.