Sachverhalt
Die Antragstellerin, Nadine Schlumpf, geboren 1937 unter dem Vornamen Max, hat sich am 30. November 2004 einer Geschlechtsumwandlungsoperation unterzogen. Die SWICA Gesundheitsorganisation (SWICA), ihre Krankenversicherung, hat die Übernahme der Kosten für diese Operation abgelehnt. Nachdem das Kantonale Versicherungsgericht des Kantons Aargau die Sache zur weiteren Abklärung an die SWICA zurückverwiesen hatte, legte diese Beschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) ein, das ihre Beschwerde am 5. Dezember 2005 gutgeheißen und den Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt hat. Nadine Schlumpf hat daraufhin den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen, der am 8. Januar 2009 Verletzungen von Art. 6 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt hat. Das Bundesgericht hat daher die Revision des Urteils des EVG vom 5. Dezember 2005 durch Nadine Schlumpf gutgeheißen und aufgehoben.Erwägungen
Das Bundesgericht erachtet die Revision als notwendig, um die vom EGMR festgestellten Verletzungen der EMRK zu beheben. Obwohl das Eidgenössische Versicherungsgericht das schweizerische Recht korrekt angewendet hat, indem es eine Beobachtungsfrist von zwei Jahren vor der Übernahme…