Sachverhalt
Diese Entscheidung betrifft einen Rechtsstreit über die Gültigkeit eines Erbvertrags. Die Vertragsparteien haben den Vertrag in Gegenwart von zwei Zeugen unterzeichnet, aber der Notar hat diese Tatsache nicht in der Urkunde bestätigt. Die Frage ist, ob das Fehlen der notariellen Bestätigung zur Nichtigkeit des Erbvertrags führt.Erwägungen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Unterzeichnung durch die Parteien in Gegenwart der Zeugen, obwohl sie eine Gültigkeitsvoraussetzung des Erbvertrags darstellt, nicht vom Notar in der Urkunde bestätigt werden muss. Diese Bestätigung ist lediglich empfohlen, aber keine gesetzliche Anforderung. Der Beweis der Unterzeichnung in Gegenwart der Zeugen kann daher auf andere Weise, wie durch das Zeugnis der Urkundszeugen, erbracht werden. Das Gericht hat entschieden, dass die gesetzlich vorgesehenen…