Art. 7 ZGB
Allgemeine Bestimmungen des Obligationenrechtes
Die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Entstehung, Erfüllung und Aufhebung der Verträge finden auch Anwendung auf andere zivilrechtliche Verhältnisse.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Auslegung eines Testaments23 Zitierungen
-
2Kinderunterhaltsvertrag: Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde und Wirkungen der Vereinbarung vor der Genehmigung5 Zitierungen
-
3Eigenhändige letztwillige Verfügung; führt die inhaltlich unrichtige Angabe von Ort, Jahr, Monat und Tag der Errichtung auf Klage hin zur Ungültigkeit des Testaments (Art. 505 Abs. 1, 520 ZGB)? Übersicht über die bisher…4 Zitierungen
-
4BGE 79_II_274 Zitierungen01.01.1953 · 4 Zitierungen
-
5Sicherstellung einer der geschiedenen Ehefrau gestützt auf Art. 151 ZGB zugesprochenen Rente3 Zitierungen
-
6Eigenhändige letztwillige Verfügung3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Ungültigkeit eines Testamentes10 Zitierungen
-
Vermächtnisklage5 Zitierungen
-
Testamentseröffnung2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.