Sachverhalt
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und die Verwertungsgesellschaft Swissperform verhandelten über einen neuen Tarif A Radio für die Verwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern durch die SRG zu Sendezwecken im Radio. Dabei waren Rechtsfragen betreffend das geschützte Repertoire und das Meldewesen umstritten. Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigte den von Swissperform vorgelegten Tarif A Radio 2013-2016 mit der Auflage, die Ziffern 8 und 10 zu streichen. Swissperform erhob gegen diesen Beschluss Beschwerde.Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass im Tarifgenehmigungsverfahren auch umstrittene materiellrechtliche Fragen über den Umfang der geschützten Rechte geklärt werden müssen. Die ESchK und die Gerichte üben eine doppelte und komplementäre Kontrolle über die Tarife aus: Die ESchK prüft die Angemessenheit des…