Art. 62 URG

Leistungsklagen

1 Wer in seinem Urheber- oder verwandten Schutzrecht verletzt oder gefährdet wird, kann vom Gericht verlangen:
  1. a. eine drohende Verletzung zu verbieten;
  2. b. eine bestehende Verletzung zu beseitigen;
  3. c. die beklagte Partei zu verpflichten, Herkunft und Menge der in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände, die widerrechtlich hergestellt oder in Verkehr gebracht worden sind, anzugeben und Adressaten sowie Ausmass einer Weitergabe an gewerbliche Abnehmer und Abnehmerinnen zu nennen.
1bis Eine Gefährdung von Urheber- oder verwandten Schutzrechten liegt insbesondere vor bei Handlungen nach den Artikeln 39a Absätze 1 und 3, 39c Absätze 1 und 3 sowie bei Verletzung der Pflichten nach Artikel 39d.
2 Vorbehalten bleiben die Klagen nach dem Obligationenrecht auf Schadenersatz, auf Genugtuung sowie auf Herausgabe eines Gewinns entsprechend den Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
3 Wer über eine ausschliessliche Lizenz verfügt, ist selbständig zur Klage berechtigt, sofern dies im Lizenzvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Alle Lizenznehmer und Lizenznehmerinnen können einer Verletzungsklage beitreten, um ihren eigenen Schaden geltend zu machen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schadenersatz bei Verletzung von Patentrechten, Lizenzanalogie (Art. 73 PatG)
    · 19.12.2005 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Urheberrecht; Eigengebrauch; Herstellung der zum Eigengebrauch bestimmten Werkexemplare durch Dritte
    · 26.06.2007 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gewinnherausgabe
    · 07.12.2006 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Aktivlegitimation eines Filmschauspielers zur Geltendmachung von Ansprüchen aus verwandten Schutzrechten
    · 25.08.2003 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Schadenersatz bei Verletzung von Urheberrechten (Art. 62 Abs. 2 URG)
    · 10.10.1996 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Passivlegitimation des Access Providers bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen
    · 08.02.2019 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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