Sachverhalt
Kalisch, der für den ostdeutschen Geheimdienst in West-Berlin arbeitete, ließ sich 1961 in Zürich nieder. Von dort aus sandte er zwei Briefe, einen an die Justizbehörde in Halle (DDR) und einen direkt an Fritz Müller, wohnhaft in Leipzig, in denen er sie fälschlicherweise der militärischen Spionage zugunsten der USA beschuldigte. Später knüpfte Kalisch auch enge Kontakte zu Personen in der Bundesrepublik Deutschland, die den westlichen Streitkräften nahestanden, mit dem Ziel, sie dem ostdeutschen Geheimdienst dienstbar zu machen.Erwägungen
Das Kantonsgericht Zürich befand Kalisch des wiederholten Versuchs der verleumderischen Anzeige (Art. 303 Abs. 1 und 2 StGB) und der wiederholten militärischen Spionage zugunsten ausländischer Staaten (Art. 301 Ziff. 1 StGB) für schuldig.
Hinsichtlich der verleumderischen Anzeige ist das Bundesgericht der Auffassung, dass Art. 303 StGB nicht nur Anzeigen bei schweizerischen Behörden erfasst, sondern auch solche bei ausländischen Behörden. Denn das Interesse an der Zuverlässigkeit des Strafrechtssystems beschränkt sich nicht nur auf den nationalen Rahmen, sondern erstreckt sich auch auf die Strafjustiz anderer Staaten.
Bezüglich der militärischen Spionage ist das Bundesgericht der…