Sachverhalt
Die British American Tobacco Company Ltd, eine Gesellschaft in London, hält ein Schweizer Patent für eine Zigarette mit einem Durchmesser, der geringer ist als der traditioneller Modelle. Obwohl sie weniger Tabak enthält, würde diese Zigarette dem Verbraucher ermöglichen, genauso viele Züge zu ziehen wie gewöhnliche Zigaretten, da sie sich langsamer verbraucht, wenn der Raucher keine Züge zieht. Auf Antrag der Fabriques de Tabac Réunies AG hat das Appellationsgericht des Kantons Genf die Nichtigkeit des Patents festgestellt und dessen Löschung angeordnet. Die British American Tobacco Company Ltd hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim BGE erhoben.Erwägungen
Der BGE hat die Beschwerde, soweit sie zulässig war, abgewiesen. Er war der Ansicht, dass die im Patent beschriebene Kombination der drei technischen Elemente (Durchmesser, Füllungsdichte und freie Verbrennungsgeschwindigkeit) nicht das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit darstellte. Zum Prioritätszeitpunkt des Patents kannte der Fachmann nämlich bereits die Elemente dieser Kombination und konnte durch Extrapolation die für eine…