Art. 1 PatG
1 Für neue gewerblich anwendbare Erfindungen werden Erfindungspatente erteilt.
2 Was sich in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik (Art. 7 Abs. 2) ergibt, ist keine patentierbare Erfindung.
3 Die Patente werden ohne Gewährleistung des Staates erteilt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Nichtnaheliegen bzw. erfinderische Tätigkeit33 Zitierungen
-
2Erfinderische Tätigkeit, Fachmann31 Zitierungen
-
3Patentrecht; Art. 7 Abs. 1 PatG23 Zitierungen
-
4Erfinderische Tätigkeit, Stand der Technik21 Zitierungen
-
5Patentrecht; erfinderische Tätigkeit; Überprüfung technischer Feststellungen der Vorinstanz durch das Bundesgericht mittels Expertise12 Zitierungen
-
6Patentschutz für eine neue Kamillensorte? (Art. 1, 1a und 8 Abs. 3 PatG)7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
28 Zitierungen18.05.2005 · 28 Zitierungen
-
19 Zitierungen02.06.2014 · 19 Zitierungen
-
Patentrecht11 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.