Art. 1 PatG

1 Für neue gewerblich anwendbare Erfindungen werden Erfindungspatente erteilt.
2 Was sich in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik (Art. 7 Abs. 2) ergibt, ist keine patentierbare Erfindung.
3 Die Patente werden ohne Gewährleistung des Staates erteilt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nichtnaheliegen bzw. erfinderische Tätigkeit
    · 23.12.2011 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erfinderische Tätigkeit, Fachmann
    · 08.02.1994 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Patentrecht; Art. 7 Abs. 1 PatG
    · 28.02.2007 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Erfinderische Tätigkeit, Stand der Technik
    · 08.05.2018 · 21 Zitierungen
  5. 5
    Patentrecht; erfinderische Tätigkeit; Überprüfung technischer Feststellungen der Vorinstanz durch das Bundesgericht mittels Expertise
    · 04.11.1997 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Patentschutz für eine neue Kamillensorte? (Art. 1, 1a und 8 Abs. 3 PatG)
    · 27.03.1995 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 18.05.2005 · 28 Zitierungen
  • 02.06.2014 · 19 Zitierungen
  • Patentrecht
    · 18.03.2003 · 11 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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