Art. 67 OG
Kosten der Vorinstanz
Wird der angefochtene Entscheid geändert, so kann das Bundesgericht die Kosten des vorangegangenen Verfahrens anders verteilen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Erfindungspatente. 1. Anforderungen an den Patentanspruch, insbesondere bei Kombinationserfindungen (Erw. 2 und 3). 2. Begriffsmerkmale der Erfindung: a) Die Erfindung muss auf einer schöpferischen Idee beruhen, die nic…15 Zitierungen
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2Nichtigkeit eines Patentes13 Zitierungen
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3Ermittlung der Erfindungshöhe, Tat- und Rechtsfrage (E. 2a). 2. Anforderungen an die erfinderische Leistung11 Zitierungen
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4Erfindungspatente; Alleinverkaufsrecht10 Zitierungen
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5Patentrecht; erfinderische Tätigkeit; Überprüfung technischer Feststellungen der Vorinstanz durch das Bundesgericht mittels Expertise7 Zitierungen
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61. Art. 1, 16 Abs. 1 Ziff. 1 aPatG6 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen11.04.2002 · 2 Zitierungen
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1 Zitierungen04.12.2003 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen21.07.2003 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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