Sachverhalt

A. wurde am 18. September 2014 von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) fristlos entlassen, da er von seinem Arbeitsplatz aus wiederholt auf pornografische und sexistische Websites zugegriffen hatte. A. hat die Entlassung beim Bundesverwaltungsgericht angefochten, welches seine Beschwerde abgewiesen hat. A. hat daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhoben und die Aufhebung der Entscheidung sowie seine Wiedereinstellung beantragt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von A. abgewiesen. Das Gericht befand, dass die von den SBB ohne Zustimmung von A. oder Bewilligung der Geschäftsleitung, wie gesetzlich vorgeschrieben, durchgeführte namentliche Auswertung der Navigationsdaten rechtswidrig war. Nach Abwägung der betroffenen Interessen kam das Bundesgericht jedoch zum Schluss, dass die SBB die Ergebnisse dieser EDV-Analyse dennoch zur Rechtfertigung der fristlosen Entlassung von A.…