Sachverhalt

Die Partei Alternative - die Grünen Zug, die Christlich-soziale Partei Zug, die Sozialdemokratische Partei des Kantons Zug, die Juristinnen Schweiz, der Gewerkschaftsbund des Kantons Zug, die OFRA Zug sowie zwölf Einzelpersonen haben Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsrats Zug erhoben, die bisherige Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann nicht weiterzuführen. Der Kanton Zug wurde aufgefordert, den verfassungs- und völkerrechtlichen Auftrag zur Förderung und Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau zu erfüllen und die gesetzlichen Grundlagen für eine Kommission und/oder Fachstelle zu schaffen.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass der Kantonsrat mit seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010 die Weiterführung der Gleichstellungskommission abgelehnt hat, ohne eine Ersatzlösung vorzusehen. Dies gefährdet die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zur Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zug.

Gemäss Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BV und § 5 Abs. 2 der Kantonsverfassung sowie Art. 2 CEDAW ist der Kanton Zug verpflichtet, eine Ersatzlösung zu treffen, d.h. vorzusehen, von wem, wie und mit welchen Mitteln der…