Sachverhalt
Alfred Frauenknecht steht im Verdacht, mehrere hunderttausend Pläne und Zeichnungen für die Herstellung des Mirage-Motors an israelische Agenten gegen mehr als 800.000 Schweizer Franken weitergegeben zu haben. Er ist Gegenstand eines Vorverfahrens des Bundes wegen wirtschaftlicher Spionage und Verletzung von Militärgeheimnissen und ist seit dem 23. September 1969 in Haft. Am 3. Februar 1970 wurde er dem Bundesuntersuchungsrichter vorgeführt, der ihn wegen Fluchtgefahr in Haft behielt. Sein erster Antrag auf Freilassung, eingereicht am 3. März 1970, wurde abgelehnt. Die Anklagekammer des Bundesgerichts wies Frauenknechts Beschwerde gegen diese Entscheidung am 19. März 1970 ab. Am 24. September 1970 stellte der Beschuldigte einen neuen Antrag auf Freilassung, der am 29. September 1970 in Abwesenheit des Untersuchungsrichters von dessen erstem Stellvertreter abgelehnt wurde. Gegen diese Entscheidung wurde keine Beschwerde eingelegt. Am 18. Oktober 1970 reichte Frauenknecht einen weiteren Antrag auf Freilassung ein, in dem er dem Stellvertreter des Untersuchungsrichters vorwarf, ohne Kenntnis der Akten und der Persönlichkeit des Beschuldigten entschieden zu haben. Am 21. Oktober 1970 lehnte der Bundesuntersuchungsrichter diesen Antrag ab.Erwägungen
Die Anklagekammer erachtet die Beschwerde gegen die Entscheidung vom 21. Oktober 1970 als zulässig, da der Untersuchungsrichter geprüft hat, ob ein Grund für die Freilassung vorlag, obwohl die Entscheidung vom 29. September 1970 rechtskräftig geworden ist.
Gemäß der Rechtsprechung kann die Beschwerde nur dann gutgeheißen werden, wenn der Untersuchungsrichter das Gesetz verletzt oder sein Ermessen offensichtlich überschritten hat. Die Anklagekammer hat nicht zu prüfen, ob die Entscheidung des…