Sachverhalt

Der Fall betrifft eine Person, [A.], die vom Strafgericht Basel-Stadt wegen Hehlerei, Betrug und Falschheit verurteilt wurde. Das Gericht erklärte auch, dass verschiedene Vermögenswerte konfisziert wurden. [A.] legte ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein und beantragte die Aufhebung der Verurteilung wegen Hehlerei und die Rückverweisung des Falls an die untere Instanz für ein neues Urteil.

Die Fakten des Falls sind wie folgt: [C.] führte Devisengeschäfte mit der Firma IC SA durch, indem er italienische Lire gegen Schweizer Franken eintauschte. [A.] und B., die für IC arbeiteten, stellten C. Vorschüsse zur Finanzierung dieser Geschäfte zur Verfügung. [C.] verwendete diese Vorschüsse, um italienische Lire auf dem Basler Markt zu kaufen und sie an IC mit Verlust zu verkaufen. Das Gericht ging davon aus, dass [C.] strafbare Handlungen begangen hatte, um die italienischen Lire zu erlangen, und dass [A.] von diesen strafbaren Handlungen Kenntnis hatte.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob die Hehlerei auch Vermögenswerte umfassen kann, die auf illegale Weise erworben und in eine andere Währung umgetauscht wurden. Das Gericht ging davon aus, dass die Hehlerei nur bei Vermögenswerten möglich ist, die direkt durch eine strafbare Handlung erworben wurden, und nicht bei Vermögenswerten, die indirekt durch eine andere Transaktion erworben wurden.

Das Gericht prüfte auch die Frage der Konfiskation von Vermögenswerten. Es ging davon aus, dass die kantonalen Vorschriften über die Konfiskation oder das Verwahrungsverfahren zugunsten aller Gläubiger oder einzelner Gläubiger gegen das Bundesrecht verstoßen. Das Gericht ging auch davon aus, dass die Konfiskation von Vermögenswerten nur…