Sachverhalt

Am 20. März 1978 ist [H.], Präsident des Verwaltungsrates und Mehrheitsaktionär der [M. SA], als solidarischer Bürge gegenüber der Bank X. für die Rückzahlung aller Beträge, die [M. SA] schuldet oder zukünftig schulden könnte, unabhängig von der Ursache, eingetreten. Die Bank hatte [M. SA] im Mai 1976 einen Kredit von 100'000 Franken in Form eines Kontokorrents gewährt. Die Gläubigerin hat den Kontokorrent zum 9. September 1988 gekündigt und von der HauptSchuldnerin die Zahlung des zum 30. Juni 1988 festgestellten Saldos von 60'900 Fr. 55, zuzüglich Zinsen und verschiedenen Provisionen, gefordert.

Das Zivilgericht des Kantonsgerichts Waadt hat [M. SA] verurteilt, der Klägerin den Betrag von 60'900 Fr. 55 zuzüglich Zinsen zu zahlen, hat aber die Klage gegen [H.] abgewiesen. Die Bank hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Gültigkeit der in Frage stehenden Bürgschaft geprüft. Gemäss Art. 492 Abs. 1 OR ist die Bürgschaft ein Vertrag, durch den sich eine Person gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, die Zahlung der vom Schuldner eingegangenen Schuld zu garantieren. Die HauptSchuld kann aktuell, zukünftig oder bedingt sein. Allerdings muss die Verpflichtung des Bürgen bei Vertragsabschluss hinreichend bestimmt oder bestimmbar sein.

Im vorliegenden Fall garantiert die Bürgschaft « alle Beträge, die [M. SA] derzeit und zukünftig schuldet, unabhängig von der Ursache ». Diese Formulierung bezeichnet die Summe der garantierten Schulden nicht hinreichend genau, da sie es nicht ermöglicht, sich ein genaues Bild von der Tragweite der Verpflichtung des Bürgen und damit des eingegangenen Risikos zu machen.

Die Bürgschaftsurkunde erscheint jedoch hinreichend genau, soweit sie die Schulden erwähnt, die aus den bestehenden Verpflichtungen der HauptSchuldnerin resultieren. Der Rückgriff auf ausserhalb der Urkunde liegende Elemente ermöglicht es nämlich leicht zu bestimmen, dass es sich um die Schulden handelt, die aus dem 1976 von der Klägerin für [M. SA] eröffneten Kontokorrent resultieren.

Das Bundesgericht hat daher die teilweise Nichtigkeit der…