Sachverhalt

Die Gesellschaft Uber Switzerland GmbH (Uber CH) hat Beschwerde gegen den Entscheid des kantonalen Arbeitsamts des Kantons Genf eingelegt, mit dem sie der Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) im Rahmen ihrer Essenslieferaktivitäten über die Uber Eats-Plattform unterstellt wurde. Das Appellationsgericht des Kantons Genf hat die Beschwerde von Uber CH abgewiesen. Das Bundesgericht hat schliesslich die öffentlich-rechtliche Beschwerde von Uber CH gutgeheissen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis zwischen Uber und den Kurieren erfüllt sind. Es kam zum Schluss, dass ein für ein Arbeitsverhältnis charakteristisches Subordinationsverhältnis zwischen Uber und den Kurieren besteht. Das Verhältnis zwischen Uber und den Restaurants fällt jedoch nicht unter…