Sachverhalt
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hatte für die Liegenschaft der Beschwerdegegner [A.A.] und [B.A.] mit Wirkung ab Steuerjahr 2010 eine ausserordentliche Neubewertung vorgenommen und den amtlichen Wert auf Fr. 518'590.-- festgesetzt, wobei sie die auf der Scheune errichtete Photovoltaik-Anlage mit Fr. 50'340.-- berücksichtigte. Die Steuerrekurskommission des Kantons Bern setzte den amtlichen Wert auf Fr. 350'890.-- herab, und das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die dagegen erhobene Beschwerde der Steuerverwaltung ab.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern führte beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Antrag, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben und den Einspracheentscheid vom 28. September 2011 zu bestätigen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung beantragte die Gutheissung der Beschwerde, während die Beschwerdegegner eine Herabsetzung des amtlichen Werts verlangten.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass die Steuerverwaltung des Kantons Bern als kantonale Schätzungsbehörde zur Beschwerde betreffend die amtliche Bewertung von Grundstücken legitimiert ist. Es wies die Beschwerdegegner darauf hin, dass ihre Anträge auf Herabsetzung des amtlichen Werts unzulässig seien, da sie nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens seien.
Das Gericht untersuchte dann, ob die Photovoltaik-Anlage im Rahmen der amtlichen Bewertung für Grundstücke zu berücksichtigen ist. Es stellte fest, dass die Kantone harmonisierungsrechtlich verpflichtet sind, Photovoltaik-Anlagen im steuerbaren Vermögen zu erfassen, aber dass aus Art. 13 StHG keine Verpflichtung abgeleitet werden kann, dass der Kanton Bern Photovoltaik-Anlagen im Rahmen der amtlichen Bewertung von Liegenschaften zu erfassen hat.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kantone einen grossen Spielraum bei der Ausgestaltung der Vermögensbewertung haben und dass die Frage, ob eine Photovoltaik-Anlage beweglich oder unbeweglich ist, für die Zwecke der direkten Bundessteuer in der…