Art. 642 ZGB

Bestandteile

1 Wer Eigentümer einer Sache ist, hat das Eigentum an allen ihren Bestandteilen.
2 Bestandteil einer Sache ist alles, was nach der am Orte üblichen Auffassung zu ihrem Bestande gehört und ohne ihre Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bauhandwerkerpfandrecht; Bestandteilscharakter einer Tankanlage
    · 09.10.1980 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bauhandwerkerpfandrecht. - Fahrnisbaute. 1. Rechtsnatur des Anspruchs auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandes für die Forderungen der Bauhandwerker und -unternehmer (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB)
    · 24.11.1966 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Schatzfund (Art. 723 ZGB); gutgläubiger Eigentumserwerb (Art. 714 Abs. 2 und 933 ZGB). - Begriff des Schatzes (Erw. 2a), der Fahrnisbaute (Erw. 2b), der anvertrauten Sache im Sinne von Art. 933 ZGB (Erw. 3). - Anforderu…
    · 14.02.1974 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 76_II_26
    01.01.1950 · 4 Zitierungen
  5. 5
    BGE 64_II_83
    01.01.1938 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Warenumsatzsteuer: Steuerpflicht eines Geleisebauunternehmens.
    · 22.10.1954 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mietvertrag; Baurechtsvertrag
    · 09.01.2006 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2014
    · 29.11.2021 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons St. Gallen und direkte Bundessteuer, Steuerperioden 2018 und 2019 (Abzug für Liegenschaftsaufwand, Abzug für Gewinnungskosten [Steuerrecht])
    · 22.11.2023 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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