Sachverhalt
Der Beschwerdeführer [X.] führte in Biel ein Ingenieur- und Planungsbüro im Rahmen einer Einzelfirma. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern veranlagte ihn für die direkte Bundessteuer 1995/1996 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 25'565.--. Im Jahr 2002 fanden bei [X.] Hausdurchsuchungen statt, und die Steuerverwaltung leitete ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren ein. Die Steuerverwaltung erliess eine Nachsteuerverfügung für die direkte Bundessteuer 1995/96 mit einer Nachsteuer im Betrag von Fr. 176'891.-- und Verzugszins von Fr. 88'180.10. Der Beschwerdeführer erhob Einsprache, die von der Steuerverwaltung abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer führte Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern, die seine Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 1995/1996 abwies.
Der Beschwerdeführer beantragte dem Bundesgericht, die Ziffern 3 und 4 sowie die Ziffer 5 des Entscheids der Steuerrekurskommission des Kantons Bern aufzuheben und die Einspracheverfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern ersatzlos aufzuheben. Die Steuerverwaltung und die Steuerrekurskommission des Kantons Bern schlossen auf Abweisung der Beschwerde.
Erwägungen
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob die direkte Bundessteuer 1995/1996 verjährt ist. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Steuern der Jahre 1995 und 1996 seien verjährt. Die Steuerrekurskommission des Kantons Bern beurteilt Beschwerden nach Art. 140 ff. DBG als einzige kantonale Instanz. Der angefochtene Entscheid ist mithin kantonal letztinstanzlich im Sinne von Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG.
Die Frage der Verjährung ist materiell-rechtlicher Natur. Im öffentlichen Recht ist die Frage der Verjährung von Amtes wegen zu berücksichtigen, sofern das Gemeinwesen Gläubiger der Forderung ist. Die Verjährungseinrede ist vorab zu prüfen. Die absolute Veranlagungsverjährung erlischt 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, auf die sie sich bezieht.
Das Bundesgericht entschied, dass die Verjährung auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie nicht im kantonalen Verfahren, sondern erst während des bundesgerichtlichen…