Sachverhalt
Die Fintransverwag ist Eigentümerin eines Gebäudes in Interlaken, das durch Wassereintragung aufgrund einer künstlichen Änderung des Grundwasserspiegels beschädigt wurde. Die Gemeinde Interlaken hat Sanierungsarbeiten an der Haupt- und Sekundärkanalisation durchgeführt, die zu einer Erhöhung des Grundwasserspiegels geführt haben. Die Fintransverwag hat gegen die Gemeinde Klage erhoben, um eine Entschädigung für die erlittenen Schäden zu erhalten.
Die wichtigsten Fakten sind die folgenden
- Die Fintransverwag ist Eigentümerin eines Gebäudes in Interlaken.
- Die Gemeinde Interlaken hat Sanierungsarbeiten an der Haupt- und Sekundärkanalisation durchgeführt.
- Diese Arbeiten haben zu einer Erhöhung des Grundwasserspiegels geführt.
- Die Fintransverwag hat durch den Wassereintragung aufgrund dieser Erhöhung Schäden erlitten.
- Die Fintransverwag hat gegen die Gemeinde Klage erhoben, um eine Entschädigung für die erlittenen Schäden zu erhalten.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Frage geprüft, ob die künstliche Änderung des Grundwasserspiegels, die der Fintransverwag Schäden zugefügt hat, rechtswidrig ist. Das Gericht hat festgestellt, dass die spezielle Regel von Art. 689 ZGB auf die Änderung des Grundwasserspiegels anwendbar ist und nicht die allgemeine Regel von Art. 684 ZGB.
Das Gericht hat auch die Frage geprüft, ob die Gemeinde Interlaken gegen die Regeln von Art. 689 ZGB verstoßen hat, indem sie den Grundwasserspiegel geändert hat. Das Gericht hat festgestellt, dass die Gemeinde Sanierungsarbeiten an der Haupt- und Sekundärkanalisation durchgeführt hat, die zu einer Erhöhung des Grundwasserspiegels geführt haben, und dass diese Arbeiten eine Änderung des Grundwasserspiegels im Sinne von Art. 689 ZGB darstellen.
Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Gemeinde Interlaken gegen die Regeln von…