Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsangehöriger, wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau zur Sicherstellung einer direkten Bundessteuer in Höhe von Fr. 140'619.20 aufgefordert. Der Beschwerdeführer hatte seine Steuererklärung 2004 nicht eingereicht und war mit der Bezahlung seiner Steuerschulden seit mehreren Jahren im Rückstand. Die Steuerverwaltung befürchtete, dass der Beschwerdeführer sein Vermögen ins Ausland verschieben oder selbst auswandern könnte, da er in Deutschland über Grundeigentum verfügt.
Der Beschwerdeführer erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Sicherstellungsverfügung und beantragte ihre Aufhebung. Die Steuerverwaltung und die Eidgenössische Steuerverwaltung beantragten die Abweisung der Beschwerde.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Verwaltungsgerichtsbeschwerde und kam zu dem Schluss, dass die Sicherstellungsverfügung rechtmäßig war. Das Gericht stellte fest, dass die Bezahlung der Steuerforderung objektiv gefährdet erschien, da der Beschwerdeführer seit mehreren Jahren mit der Bezahlung seiner Steuerschulden im Rückstand war und nicht in der Lage war, diese Ausstände innert nützlicher Frist zu begleichen.
Das Gericht befand auch, dass der Beschwerdeführer durch die Ausschreibung seines Wohnhauses zum Verkauf ein Indiz dafür gesetzt hatte, dass er sein Vermögen ins Ausland verschieben oder selbst auswandern könnte. Dieses Verhalten durfte als ein Indiz für eine Steuergefährdung angesehen werden.
Das Gericht wies auch den Einwand…