Art. 170 DBG
Arrest
1 Die Sicherstellungsverfügung gilt als Arrestbefehl nach Artikel 274 SchKG . Der Arrest wird durch das zuständige Betreibungsamt vollzogen.
2 Die Einsprache gegen den Arrestbefehl nach Artikel 278 SchKG ist nicht zulässig.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vollzug des Arrestbefehls; Rechtshilfe beim Arrestvollzug; Steuerarrest6 Zitierungen
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2Haftung für Arrestschaden; Steuerarrest2 Zitierungen
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3Arrestvollzug (Art. 275 SchKG)2 Zitierungen
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4Zur Rückabwicklung, wenn ein Kanton die direkte Bundessteuer beansprucht, ohne hierzu berechtigt zu sein1 Zitierungen
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5Federführendes Betreibungsamt (Lead-Amt); Steuerarrest1 Zitierungen
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6Steuerarrest; Sicherstellungsverfügung; Betreibung auf Sicherheitsleistung; Rechtsöffnung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Definitive Rechtsöffnung, Steuern23 Zitierungen
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14 Zitierungen29.11.2005 · 14 Zitierungen
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6 Zitierungen13.12.2018 · 6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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