Art. 170 DBG

Arrest

1 Die Sicherstellungsverfügung gilt als Arrestbefehl nach Artikel 274 SchKG . Der Arrest wird durch das zuständige Betreibungsamt vollzogen.
2 Die Einsprache gegen den Arrestbefehl nach Artikel 278 SchKG ist nicht zulässig.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vollzug des Arrestbefehls; Rechtshilfe beim Arrestvollzug; Steuerarrest
    · 01.02.2022 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Haftung für Arrestschaden; Steuerarrest
    · 02.04.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Arrestvollzug (Art. 275 SchKG)
    · 19.07.2004 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zur Rückabwicklung, wenn ein Kanton die direkte Bundessteuer beansprucht, ohne hierzu berechtigt zu sein
    · 07.08.2024 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Federführendes Betreibungsamt (Lead-Amt); Steuerarrest
    · 09.01.2023 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Steuerarrest; Sicherstellungsverfügung; Betreibung auf Sicherheitsleistung; Rechtsöffnung
    · 04.02.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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