Sachverhalt

Beteiligte Parteien: A. (Beschwerdeführer), [B. AG], [C.], Datenschutz- und Informationsrechtsschutzbehörde des Kantons Waadt (APDI), Bezirksgericht der Côte, Verwaltungs- und Öffentlichkeitsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts Waadt (CDAP).

Sachverhalt:

  • Im Rahmen eines Zivilverfahrens zwischen [B. AG] und [C.] ordnete der Untersuchungsrichter die Vorlegung von Dokumenten betreffend [A.], den Ehemann von [C.], durch die kantonale Verwaltung an. Die Dokumente wurden im November 2022 vorgelegt.
  • [A.] reichte bei der APDI eine Beschwerde gegen die Weitergabe der Dokumente ein. Die APDI erklärte die Beschwerde für unzulässig, mit der Begründung, dass das kantonale Datenschutzgesetz (LPrD) nicht auf Zivil- und Strafverfahren anwendbar sei.
  • Die CDAP bestätigte diesen Entscheid, unter der Annahme, dass Art. 156 des Zivilprozessgesetzes (ZPO) dem Gericht erlaubt, die notwendigen Massnahmen zur Wahrung der Interessen Dritter anzuordnen.
  • [A.] reichte daraufhin eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein, mit dem Antrag auf Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung der Sache an die APDI zur materiellen Prüfung.

Erwägungen

Der Beschwerdeführer argumentiert, dass der angefochtene Entscheid die Garantie des Zugangs zum Richter gemäss Art. 29a BV verletzt. Er ist der Ansicht, dass materielle Handlungen der Verwaltung, wie die Weitergabe von Informationen, dieser Garantie unterliegen und eine vollständige Überprüfung ihrer Rechtmässigkeit erfordern.

Das Bundesgericht erinnert daran, dass Art. 29a BV jeder Person das Recht gibt, dass ihre Sache von einer richterlichen Behörde beurteilt wird, die über eine volle Prüfungsbefugnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verfügt. Diese Norm erstreckt den richterlichen Kontrollbereich auf alle Angelegenheiten, einschliesslich der Handlungen der Verwaltung. Allerdings besteht dieses Recht auf richterliche Kontrolle im Rahmen der geltenden Verfahrensregeln und verbietet nicht, die Frage des Eintritts in die materielle Prüfung einer Beschwerde oder einer Klage vom Einhalten der üblichen Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen.

Art. 156 ZPO erlaubt dem Gericht, Massnahmen anzuordnen, die geeignet sind, zu verhindern, dass die…