Art. 156 ZPO
Wahrung schutzwürdiger Interessen
Gefährdet die Beweisabnahme die schutzwürdigen Interessen einer Partei oder Dritter, wie insbesondere deren Geschäftsgeheimnisse, so trifft das Gericht die erforderlichen Massnahmen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht24 Zitierungen
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2Kantonale Datenschutzgesetzgebung; Übermittlung von Daten durch die Verwaltung an den Zivilrichter; Rechtsschutz2 Zitierungen
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3Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 3. Zivilkammer — ZVE.2022.261 ZitierungenZVE.2022.26· 27.06.2022 · 1 Zitierungen
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Marke / UWG1 ZitierungenHG190069· 17.08.2020 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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