Sachverhalt

Parteien:
Beschwerdeführer: [A.] , vertreten durch Rechtsanwältin Lea Hungerbühler, substituiert durch Rechtsanwältin Sonja Comte
Beschwerdegegner: Verwaltungsrekurskommission und Migrationsamt des Kantons St. Gallen

Sachverhalt
[A.] , geboren 1999 in Mali, erhielt am 8. Dezember 2016 eine Ablehnung seines Asylgesuchs. Nach erfolglosen Beschwerden und Wiedererwägungsverfahren wurde er am 15. März 2022 aufgrund eines Haftbefehls vom 10. März 2022 für 60 Tage in eine "kleine" Ausschaffungshaft genommen. Die Haft wurde am 16. März 2022 bestätigt und dauerte bis zum 13. Mai 2022. [A.] weigerte sich, das Flugzeug für eine unbegleitete Rückführung nach Mali zu besteigen und wurde am 6. Mai 2022 aus der Haft entlassen.

Hauptfrage:
Die Rechtmäßigkeit der Ausschaffungshaft nach Art. 77 AIG und die Einhaltung des Beschleunigungsgebots.

Erwägungen

1. Das Bundesgericht ist für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zuständig, da die Ausschaffungshaft einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt und das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Die Beschwerde ist zulässig, da der Beschwerdeführer die Verletzung von Art. 5 EMRK geltend macht und die Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind.

2. Das Bundesgericht prüft die vorgebrachten Argumente des Beschwerdeführers, sofern diese ausreichend begründet sind. Es ist an den Sachverhalt der Vorinstanz gebunden, es sei denn, dieser ist offensichtlich falsch oder unvollständig. Die Kritik an der falschen Datumsangabe des Härtefallgesuchs ist nicht relevant für das Verfahren.

3. Das Beschleunigungsgebot gemäß Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 5 Ziff. 4 EMRK wurde nicht verletzt, da die richterliche Haftprüfung innerhalb von 96 Stunden erfolgte und das Beschwerdeverfahren innerhalb der maximalen Haftdauer abgeschlossen wurde. Eine strengere Verfahrensführung wäre wünschenswert gewesen, aber nicht zwingend erforderlich.

4. Die Ausschaffungshaft nach Art. 77 AIG setzt voraus, dass ein vollstreckbarer Entscheid vorliegt, die Schweiz nicht verlassen wurde, die Reisepapiere beschafft werden mussten und diese bei der Haftanordnung vorlagen. Die…