Sachverhalt

Parteien: Association Suisse pour la Protection des Oiseaux ASPO / BirdLife Suisse, Helvetia Nostra, Association pour la défense des Gittaz et du Mont-des-Cerfs et consorts (Kläger) gegen Romande Energie SA, Département des institutions et du territoire du canton de Vaud, Direction générale de l'environnement du canton de Vaud, Municipalité de Sainte-Croix (Beklagte).

Gericht: Ire Cour de droit public, Bundesgericht.

Datum: 18. März 2021.

Hauptfrage: Die Kläger bestreiten die nationale Bedeutung des Windparks Sainte-Croix und die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften.

Hintergrund: Der geplante Windpark umfasst sieben Windräder mit einer Nennleistung von jeweils 2,3 MW. Die Genehmigung des Windparks wurde nach einer öffentlichen Untersuchung und mehreren Anpassungen erteilt. Die Kläger legten Beschwerde ein, die teilweise gutgeheissen wurde, woraufhin weitere Untersuchungen durchgeführt wurden.

Erwägungen

Die Kläger bestreiten die nationale Bedeutung des Windparks Sainte-Croix und argumentieren, dass der Standort aufgrund der Auswirkungen auf die Vogelwelt nicht geeignet sei. Sie verweisen auf die Art. 18 NHG, Art. 14 NHV, Art. 12 EnG und Art. 9 EnV, die den Schutz der Vogelwelt und deren Lebensräume regeln. Die Kläger behaupten, dass der Windpark in einem Gebiet mit hohem Konfliktpotenzial für geschützte Vogelarten wie den Auerhuhn und den Waldschnepfe liegt und dass die geplanten Kompensationsmassnahmen unzureichend seien.

Das Bundesgericht stellt fest, dass die nationale Bedeutung eines Windparks nach Art. 9 Abs. 2 EnV gegeben ist, wenn die jährliche Energieproduktion mindestens 20 GWh beträgt. Der geplante Windpark erreicht diese Schwelle, wie die Windstudien zeigen. Die Gerichte haben die Windstudien geprüft und festgestellt, dass die Produktionsschätzungen zwischen 20 und 26 GWh pro Jahr liegen, was die nationale Bedeutung des Projekts bestätigt.

Hinsichtlich des Lärmschutzes argumentieren die Kläger, dass die Lärmbelastungsgrenzwerte nach Anhang 6 LSV nicht angemessen seien und dass die berechneten Werte nicht mit den tatsächlichen Messungen übereinstimmen. Das Bundesgericht bestätigt jedoch, dass die Werte nach Anhang 6 LSV die geeignetsten für die Beurteilung von…