Art. 15 USG

Immissionsgrenzwerte für Lärm und Erschütterungen

Die Immissionsgrenzwerte für Lärm und Erschütterungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schutz vor Lärm einer Tea-Room-Terrasse; Art. 7 USG, 15 USG und 25 USG, Art. 7 LSV, 8 LSV und 47 LSV
    · 14.07.1997 · 201 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Lärmschutz; Betrieb einer Sportanlage
    · 17.07.2007 · 127 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beschwerdelegitimation (Art. 89 BGG)
    · 25.01.2011 · 85 Zitierungen
  4. 4
    Geläut von Kirchenglocken
    · 07.06.2000 · 81 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Schiesslärm am Liestaler Banntag; Art. 10 BV, Art. 2 und 8 EMRK; Anspruch auf körperliche Unversehrtheit
    · 03.05.2000 · 78 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 08.12.2000 · 57 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Baueinsprache
    · 27.02.2014 · 39 Zitierungen
  • · 10.12.2009 · 28 Zitierungen
  • Baubewilligung
    · 09.03.2018 · 27 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.