Sachverhalt
Parteien: [A. GmbH] (Gesuchstellerin) gegen [B.] Limited (Gesuchsgegnerin).
Sachverhalt Die Gesuchstellerin beantragte die Revision eines Schiedsspruchs vom 23. Dezember 2014, der die Schiedsbeklagte zur Zahlung von USD 69'112'500.-- zuzüglich Zins verurteilte. Die Revision stützt sich auf die angebliche Entdeckung eines Ablehnungsgrunds gegen den Schiedsrichter Simon Rainey aufgrund eines Interessenkonflikts.
Verfahrensgang: Das Schiedsverfahren wurde nach den Swiss Rules of International Arbitration durchgeführt. Der Schiedsspruch wurde am 23. Dezember 2014 erlassen. Die Gesuchstellerin beantragte die Revision aufgrund eines angeblichen Interessenkonflikts des Schiedsrichters Simon Rainey.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte zunächst die Zuständigkeit und die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen über die Revision internationaler Schiedssprüche nach Art. 190a ff. IPRG. Es stellte fest, dass die neuen Bestimmungen auch auf Revisionsverfahren anwendbar sind, die nach dem 1. Januar 2021 eingereicht werden, auch wenn der angefochtene Schiedsspruch vor diesem Datum erlassen wurde.
Die Gesuchstellerin begründete ihr Revisionsgesuch mit der Entdeckung eines Ablehnungsgrunds gegen den Schiedsrichter Simon Rainey aufgrund eines angeblichen Interessenkonflikts. Das Bundesgericht prüfte, ob dieser Ablehnungsgrund trotz gehöriger Aufmerksamkeit erst nach Abschluss des Schiedsverfahrens entdeckt wurde. Es stellte fest, dass die Gesuchstellerin die notwendigen Nachforschungen bereits im Schiedsverfahren hätte anstellen können und müssen. Die behaupteten Verbindungen zwischen dem Schiedsrichter und der Gesuchsgegnerin hätten bereits im Schiedsverfahren geltend gemacht werden können.
Das Bundesgericht führte aus, dass die Gesuchstellerin sich die Unterlassungen der Schiedsbeklagten hinsichtlich deren…