Art. 180 IPRG

1 Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann abgelehnt werden:
  1. a. wenn es nicht den von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht;
  2. b. wenn ein in der von den Parteien vereinbarten Verfahrensordnung enthaltener Ablehnungsgrund vorliegt, oder c. wenn Umstände vorliegen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Unabhängigkeit oder seiner Unparteilichkeit geben.
2 Eine Partei kann ein Mitglied des Schiedsgerichts, das sie ernannt hat oder an dessen Ernennung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, von denen sie trotz gehöriger Aufmerksamkeit erst nach dessen Ernennung Kenntnis erhalten hat.
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Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit
    · 18.08.1992 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Unzulässigkeit der Schiedsbeschwerde gegen einen Ablehnungsentscheid eines kantonalen Richters
    · 03.07.2002 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zusammensetzung des Schiedsgerichts; Ablehnung
    · 02.05.2012 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ablehnung eines Schiedsrichters in einem internationalen Schiedsverfahren; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde
    · 13.08.1996 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Interne Schiedsgerichtsbarkeit; Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters
    · 25.02.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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