Art. 190a IPRG
1 Eine Partei kann die Revision eines Entscheids verlangen, wenn:
- a. sie nachträglich erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel findet, die sie im früheren Verfahren trotz gehöriger Aufmerksamkeit nicht beibringen konnte; ausgeschlossen sind Tatsachen und Beweismittel, die erst nach dem Schiedsentscheid entstanden sind;
- b. ein Strafverfahren ergeben hat, dass durch ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Nachteil der betreffenden Partei auf den Schiedsentscheid eingewirkt wurde; eine Verurteilung durch das Strafgericht ist nicht erforderlich; ist das Strafverfahren nicht durchführbar, so kann der Beweis auf andere Weise erbracht werden;
- c. ein Ablehnungsgrund gemäss Artikel 180 Abs. 1 Bst. c trotz gehöriger Aufmerksamkeit erst nach Abschluss des Schiedsverfahrens entdeckt wurde und kein anderes Rechtsmittel zur Verfügung steht.
2 Das Revisionsgesuch ist innert 90 Tagen seit Entdeckung des Revisionsgrundes einzureichen. Nach Ablauf von zehn Jahren seit Eintritt der Rechtskraft des Entscheids kann die Revision nicht mehr verlangt werden, ausser im Falle von Abs. 1 Bst. b.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Revisionsobjekt, Revisionsfrist12 Zitierungen
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2Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Revision eines Schiedsentscheids (Art. 190a IPRG); Tragweite eines Verzichts auf ein Rechtsmittel (Art. 192 IPRG)7 Zitierungen
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3Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Revision, nachträglich gefundene Beweismittel2 Zitierungen
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4Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Revisionsobjekt; Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei einem Revisionsgesuch2 Zitierungen
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5Internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit; Revisionsgesuch; nachträgliche Entdeckung entscheidender Beweismittel (Art. 190a Abs. 1 lit. a IPRG); Unterscheidung zwischen Spielregeln und Rechtsnormen; "Field of Play"-Dok…0 Zitierungen
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6Ausnahmsweise Verwendung einer vom angefochtenen Entscheid abweichenden Amtssprache; Streitwerterfordernis bei der Anfechtung eines kantonalen Entscheides über ein Revisionsgesuch gegen einen Schiedsspruch beim Bundesge…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Anspruch auf rechtliches Gehör, Gleichbehandlungsgrundsatz, Ordre public2 Zitierungen
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Revision2 Zitierungen
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Internationale Schiedsgerichtsbarkeit1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.