Art. 84 AHVG

Besondere Zuständigkeit

Über Beschwerden gegen Verfügungen und Einspracheentscheide kantonaler Ausgleichskassen entscheidet in Abweichung von Artikel 58 Abs. 1 ATSG das Versicherungsgericht am Ort der Ausgleichskasse.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

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    · 04.12.1991 · 59 Zitierungen
  2. 2
    Art. 16 Abs. 1 und Art. 84 Abs. 1 AHVG. - Für Tatsache und Zeitpunkt der Verfügungszustellung trägt die Verwaltung die Beweislast (Praxis). - Wenn es - wegen drohender Verwirkung oder aus anderen Gründen - auf den genau…
    · 25.10.1977 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verfahrensrechtliche Konsequenzen.
    · 25.10.2000 · 12 Zitierungen
  4. 4
    Art. 200 und 200bis Abs. 1 AHVV
    · 28.02.1974 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 200 und 200bis Abs. 1 AHVV
    · 21.12.1976 · 9 Zitierungen
  6. 6
    Art. 163 ZGB. - Der Begriff "Sorgen" im Sinne der oben erwähnten Bestimmungen (in Kraft seit 1. Januar 1973) muss im Lichte des neuen Art. 163 ZGB ausgelegt werden
    · 06.09.1993 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Covid-19)
    · 07.06.2021 · 4 Zitierungen
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 15.12.2010 · 3 Zitierungen
  • Altersrente
    VSBES.2025.3
    · 10.12.2024 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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