Art. 27 AHVV

Meldungen der Steuerbehörden

1 Die Ausgleichskassen verlangen für die ihnen angeschlossenen Selbstständigerwerbenden von den kantonalen Steuerbehörden die für die Berechnung der Beiträge erforderlichen Angaben. Das BSV erlässt Weisungen über die erforderlichen Angaben und das Meldeverfahren.
2 Die kantonalen Steuerbehörden übermitteln die Angaben für jedes Steuerjahr laufend den Ausgleichskassen.
3 Erhält eine kantonale Steuerbehörde für einen Selbständigerwerbenden, dessen Einkommen sie nach Artikel 23 ermitteln kann, kein Begehren um Meldung, so übermittelt sie von sich aus die Angaben der kantonalen Ausgleichskasse. Diese leitet die Angaben gegebenenfalls an die zuständige Ausgleichskasse weiter.
4 Steuerbehörden, welche die Meldungen über die zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform des Bundes Sedex übermitteln, erhalten für jeden Selbstständigerwerbenden pro Beitragsjahr eine Vergütung von 7 Franken aus dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Das BSV berechnet die Vergütungen für die jeweiligen kantonalen Steuerbehörden.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sache der Ausgleichskasse ist es, diese Angaben weiterzuverarbeiten und insbesondere die Beitragsaufrechnung und den Eigenkapitalzinsabzug vorzunehmen (Erw. 3)
    · 05.12.1985 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    AHV/IV/EO-Beitragsfestsetzung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit; Aufrechnung persönlicher AHV/IV/EO-Beiträge aufgrund der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Anpassung des AHVG zur Verbesserung der Durchführung der…
    · 13.12.2013 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 93 AHVG: Kostenlosigkeit einer Rechtskraftbescheinigung
    · 12.08.1999 · 0 Zitierungen
  4. 4
    Sie können beitragsrechtlich nicht nach Art. 10 Abs. 1 AHVG erfasst werden (Erw. 4-6). - Zum Begriff des Studenten nach Art. 10 Abs. 2 AHVG (Erw. 7).
    · 30.05.1989 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 03.09.2014 · 5 Zitierungen
  • 12.09.2016 · 2 Zitierungen
  • Art. 9 Abs. 4 AHVG gilt für alle EK aus selbst. Erwerbstätigkeit, die nach Inkrafttreten dieser Änderung vom Steueramt gemeldet werden. Rückweisung zur Neuberechnung der Beiträge nach BGE 141 V 433 und Einholung einer neuen Steuermeldung, da Hinweise, dass im Betrieb investiertes Eigenkapital falsch ermittelt wurde. (BGE 9C_193/2016) (hängig)
    AB.2014.00036
    · 29.01.2016 · 2 Zitierungen

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