Art. 66ter AHVV
Hilfsmittel
1 Das Departement des Innern (Departement) regelt die Voraussetzungen für die Abgabe von Hilfsmitteln an Altersrentner, die Art der abzugebenden Hilfsmittel sowie das Abgabeverfahren.
2 Die Artikel 14bis und 14ter IVV gelten sinngemäss.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Dieser Behelf ist für die Selbstsorge gemäss Art. 43ter Abs. 1 AHVG und i.c. für die Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushaltführung) gemäss Art. 43ter Abs. 2 AHVG unerlässlich21 Zitierungen
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2Art. 43ter Abs. 1 und 2 AHVG7 Zitierungen
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3Erw. 3.4.6)5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Alters- und Hinterlassenenversicherung6 Zitierungen
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (Hilfsmittel)5 Zitierungen
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5 Zitierungen06.05.2013 · 5 Zitierungen
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