Art. 8bis AHVV

Sozialleistungen bei ungenügender beruflicher Vorsorge

Leistungen des Arbeitgebers bei Beendigung eines mehrjährigen Arbeitsverhältnisses sind für jedes Jahr, in dem der Arbeitnehmer nicht in der beruflichen Vorsorge versichert war, bis zur Höhe der im Zeitpunkt der Auszahlung geltenden halben minimalen monatlichen Altersrente vom massgebenden Lohn ausgenommen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begriff der reglementarischen Beiträge
    · 27.08.2007 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 6 Abs. 2 lit. a AHVV: Begriff der soldähnlichen Vergütungen in öffentlichen Feuerwehren
    · 10.09.2003 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Art. 7 Abs. 1 und 3 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über Soziale Sicherheit vom 3. Juli 1975: Ausnahme geringfügiger Entgelte aus Nebenerwerb von der Beitragse…
    · 26.05.1998 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Bedeutung der Vermutungsregel (Erw. 4d).
    · 05.11.1987 · 0 Zitierungen
  5. 5
    · 30.06.1976 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 11.01.2012 · 0 Zitierungen
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (Beiträge)
    · 12.09.2011 · 0 Zitierungen
  • H_274/2003
    02.08.2004 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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