Sachverhalt

Die IBM Schweiz, eine Tochtergesellschaft der IBM World Trade Corporation, ermöglichte ihren Angestellten den Erwerb von IBM-Aktien zu einem 15% vergünstigten Preis. Die Ausgleichskasse verpflichtete die IBM Schweiz, auf den gewährten Nettovergünstigungen von rund 4 Millionen Franken die paritätischen Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Die IBM Schweiz erhob Beschwerde gegen diese Verfügung, da es sich ihrer Ansicht nach nicht um Arbeitnehmeraktien im Sinne von Art. 7 lit. c AHVV handle. Die AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab.

Erwägungen

Das Eidgenössische Versicherungsgericht wies die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der IBM Schweiz ab. Zwar sei formal gesehen die IBM Corporation und nicht die IBM Schweiz Arbeitgeberin der Angestellten. Entscheidend seien jedoch die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Da die IBM Corporation allen Arbeitnehmern der IBM-Landesgesellschaften die Möglichkeit einräume, sich zu Vorzugsbedingungen an ihrem Aktienkaufplan zu beteiligen, seien diese Vergünstigungen als Lohnbestandteil zu qualifizieren. Die IBM Schweiz als Arbeitgeberin habe daher die sich daraus ergebenden beitragsrechtlichen Konsequenzen zu tragen, unabhängig davon, wer intern dafür belastet werde.

Auch der…