Art. 52 AIG

Eingetragene Partnerschaft

Die Bestimmungen dieses Kapitels über ausländische Ehegatten gelten für die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare sinngemäss.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Übergangsbestimmung in Bezug auf die Erweiterung der Härtefallregelung bei häuslicher Gewalt
    · 19.03.2025 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Härtefall nach Auflösung der Ehe oder Familiengemeinschaft, wenn Homosexualität im Wegweisungsland strafbar ist
    · 02.10.2025 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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