Art. 52 AIG
Eingetragene Partnerschaft
Die Bestimmungen dieses Kapitels über ausländische Ehegatten gelten für die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare sinngemäss.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Übergangsbestimmung in Bezug auf die Erweiterung der Härtefallregelung bei häuslicher Gewalt2 Zitierungen
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2Härtefall nach Auflösung der Ehe oder Familiengemeinschaft, wenn Homosexualität im Wegweisungsland strafbar ist0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung3 Zitierungen
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VB.2020.007452 Zitierungen11.11.2020 · 2 Zitierungen
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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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