Art. 8 ANAG
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz
1 Der Bundesrat ist zuständig für die Anordnung und die Verlängerung der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz.
2 Bei unvorhersehbaren Ereignissen ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuständig für die Anordnung und Verlängerung der sofort notwendigen Massnahmen zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz. Es unterrichtet den Bundesrat umgehend darüber.
3 Der Bundesrat kann die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz zudem anordnen oder verlängern, wenn der Rat der Europäischen Union:
- a. aufgrund einer schweren gesundheitlichen Notlage grossen Ausmasses in mehreren Schengen-Staaten diese gemäss Artikel 28 des Schengener Grenzkodex dazu ermächtigt hat;
- b. aufgrund aussergewöhnlicher Umstände infolge anhaltender schwerwiegender Mängel bei den Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen gemäss Artikel 29 des Schengener Grenzkodex eine entsprechende Empfehlung erlassen hat.
4 Das BAZG führt die Kontrollen nach den Absätzen 1–3 im Einvernehmen mit den Grenzkantonen durch.
5 Der Bundesrat regelt das Verfahren zur Anordnung, Verlängerung und Aufhebung der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anerkannter Flüchtling, Niederlassungsbewilligung, Anspruch auf Kantonswechsel, Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde5 Zitierungen
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2Art. 14 Abs. 4 ANAV, Art. 26 in Verbindung mit Art. 6 des Flüchtlingsabkommens vom 285 Zitierungen
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3Niederlassungs- und Handelsvertrag vom 26./ 141 Zitierungen
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4Doppelbesteuerung. 1. Der Schutz des Art. 46 Abs. 2 BV wird auch in der Schweiz steuerpflichtigen Ausländern zuteil (Erw. 2). 2. Besteuerung eines Ausländers, der in der Schweiz keinen Wohnsitz, sondern lediglich Aufent…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen22.11.2005 · 1 Zitierungen
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Aufenthalts- / Niederlassungsbewilligung1 ZitierungenVB.2004.00257· 15.09.2004 · 1 Zitierungen
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VB.2004.002571 Zitierungen02.11.2001 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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