Art. 12 ATSG
Selbstständigerwerbende
1 Selbstständigerwerbend ist, wer Erwerbseinkommen erzielt, das nicht Entgelt für eine als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geleistete Arbeit darstellt.
2 Selbstständigerwerbende können gleichzeitig auch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sein, wenn sie entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall; "Stand am 8. Oktober 2020"); Corona-Erwerbsersatz, anwendbares Recht bei zeitlich offenen Dauersachverhalten mit intertemporalem Bezug; Kollisionsrecht69 Zitierungen
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253 Zitierungen
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3Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit16 Zitierungen
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4Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit9 Zitierungen
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5Arbeitgeberähnliche Stellung6 Zitierungen
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6Vaterschaftsentschädigung2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Covid 19)18 Zitierungen
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Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Covid-19)18 Zitierungen
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Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsversicherung13 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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