Art. 3 ATSG

Krankheit

1 Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
2 Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Geburtsgebrechen; Operationsnotwendigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf medizinische Massnahmen
    · 18.01.2016 · 76 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)
    · 11.07.2011 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit, verlängerte Rahmenfrist für die Beitragszeit im Falle von Erziehungszeiten
    · 15.01.2013 · 32 Zitierungen
  4. 4
    1. UVG-Revision; unfallähnliche Körperschädigung
    · 24.09.2019 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Keine Kumulation von Beitragszeiten und beitragsbefreiten Zeiten
    · 23.09.2015 · 31 Zitierungen
  6. 6
    Begriff der "unfallbedingten" Infektion
    · 03.05.2024 · 26 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 04.11.2016 · 38 Zitierungen
  • 05.06.2012 · 27 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (medizinische Massnahme)
    · 23.10.2018 · 26 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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