Art. 3 ATSG
Krankheit
1 Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
2 Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Geburtsgebrechen; Operationsnotwendigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf medizinische Massnahmen76 Zitierungen
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2Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)56 Zitierungen
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3Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit, verlängerte Rahmenfrist für die Beitragszeit im Falle von Erziehungszeiten32 Zitierungen
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41. UVG-Revision; unfallähnliche Körperschädigung31 Zitierungen
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5Keine Kumulation von Beitragszeiten und beitragsbefreiten Zeiten31 Zitierungen
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6Begriff der "unfallbedingten" Infektion26 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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38 Zitierungen04.11.2016 · 38 Zitierungen
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27 Zitierungen05.06.2012 · 27 Zitierungen
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Invalidenversicherung (medizinische Massnahme)26 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.