Art. 3 ATSV
Rückforderungsverfügung
1 Über den Umfang der Rückforderung wird eine Verfügung erlassen.
2 Der Versicherer weist in der Rückforderungsverfügung auf die Möglichkeit des Erlasses hin.
3 Der Versicherer verfügt den Verzicht auf die Rückforderung, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen für den Erlass gegeben sind.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Wirtschaftlichkeit der Behandlung; Rückforderungsanspruch; Verwirkung19 Zitierungen
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3Alt Art. 79 Abs. 2 und 3 AHVV (gültig gewesen bis 313 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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11 Zitierungen25.07.2011 · 11 Zitierungen
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Unfallversicherung9 Zitierungen
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Invalidenversicherung9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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