Art. 3 ATSV

Rückforderungsverfügung

1 Über den Umfang der Rückforderung wird eine Verfügung erlassen.
2 Der Versicherer weist in der Rückforderungsverfügung auf die Möglichkeit des Erlasses hin.
3 Der Versicherer verfügt den Verzicht auf die Rückforderung, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen für den Erlass gegeben sind.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Wirtschaftlichkeit der Behandlung; Rückforderungsanspruch; Verwirkung
    · 30.07.2007 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 49, 52 und 56 ATSG: Aufschiebende Wirkung
    · 13.07.2004 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Alt Art. 79 Abs. 2 und 3 AHVV (gültig gewesen bis 31
    · 06.01.2006 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 25.07.2011 · 11 Zitierungen
  • Unfallversicherung
    · 29.04.2009 · 9 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 28.06.2007 · 9 Zitierungen

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